- 6953 -

1342. November 13. Prag (dat.).

idus Nov.

Karl, Erstgeborener des Königs Johann v. Böhmen u. Markgraf v. Mähren, bek., daß die Burg gen. Mylicz (Militsch) [Über den Streit um die Burg Militsch vgl. die Reg. 6301, Reg. 6305, Reg. 6307, Reg. 6312, Reg. 6325, woselbst auch die Literatur angegeben ist], die die Breslauer Kirche frei und ruhig (quiete) besitzt [Seit der Einnahme der Burg durch König Johann (Reg. 6301, Reg. 6305, Reg. 6307) war dieselbe i. seinem Besitz, geblieben. Am 3. Febr. 1342 hatte der König seinem Sohne Karl Vollmacht, erteilt, die Verhandlungen über Militsch mit dem Bischof u. Domkapitel zu führen (s. Reg. 6751)], dieser mit dem vollen Recht u. mit aller Herrschaft frei gehört u. gelobt für sich und alle seine Erben u. Nachfolger, niemals einen Anspruch auf diese Burg oder das Eigentumsrecht der Breslauer Kirche daran im Gericht, oder sonstwie zu erheben [Markgraf Karl hat die Burg der Kirche also ohne jeden Vorbehalt zurückgegeben. Grünhagen a. a. O., S. 94 Anm. 4, erwähnt dazu: "Es verdient bemerkt zu werden, daß bei Gelegenheit dieses Streites die Besitzverhältnisse des Schlosses eine gewisse Änderung erfahren zu haben scheinen. Früher erscheint dasselbe als ausschließliches Eigentum des Capitels, nach dem Streite wird es urkundlich als gemeinschaftlich dem Bischof und dem Capitel gehörig bezeichnet." Vgl. Sommersberg I, 785].

O. Z.


Aus dem im Bresl. Diözesanarch. befindl. Liber niger (Kopialbuch des Domkapitels), fol. 453b, abgedr. b. Grünhagen u. Markgraf, Lehns- u. Besitzurkunden Schlesiens, Bd. II, 28 f.; lat. Regest bei Emler, Reg. Boh. et Mor. IV, 473 woselbst über weitere Quellenangaben zu vergleichen ist; agft bei Grünhagen, König Johann v. Böhm. u. Bisch. Nanker (Wien 1864), S. 94.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.